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  NEWS
  Information der IBZ und zti Schulen über Beiträge
gemäss der Fachschulvereinbarung
 
     
 
  • Einige Kantone unterstützen die Weiterbildung Ihrer Einwohner auf Stufe Höhere Fachschule, eidg. Fachausweis und eidg. Diplom mit finanziellen Beiträgen. Ob und in welcher Höhe Ihre gewählte Weiterbildung unterstützt wird, ist abhängig davon, ob Ihr Wohnsitzkanton der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV beigetreten ist und ob für Ihre gewählte Weiterbildung finanzielle Beiträge vorgesehen sind.
  • Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie in den letzten zwei Jahren ununterbrochen Ihren Wohnsitz hatten.
  • Da die Meldung der Studierendenzahlen an die jeweiligen Kantone und die Zahlung der Beiträge zeitlich nicht zusammenfallen, zahlen Sie die ganze Studiengebühr für ein Semester und erhalten umgehend nach Eingang der Beitragszahlung Ihres Wohnsitzkantons an die IBZ resp. zti Schulen den entsprechenden Beitrag zurück-erstattet. Die Studiengebühr pro Semester gemäss Studienprogramm reduziert sich für die von Ihrem Wohnsitzkanton unterstützen Bildungsgänge um den entsprechenden Betrag.
  • Beispiel: Semestergebühr : CHF 3'500, Beitrag Wohnsitzkanton: CHF 1'900 = effektive Semestergebühr: CHF 1'600
  • Zur Prüfung der Berechtigung müssen vor Studienbeginn das vorgeschriebene Personalblatt und ein Beilageformular ausgefüllt werden. Senden Sie uns die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare, zusammen mit Ihrer Anmeldung zurück. Bitte prüfen Sie vorgängig, ob eine Unterstützung für den von Ihnen gewählten Lehrgang am entsprechenden Schulstandort durch Ihren Wohnsitzkanton vorgesehen ist. Die IBZ und zti Schulen unterziehen Ihre Antragsformulare einer ersten Prüfung. Die anschliessende Einreichung der Dokumente an Ihren Kanton sowie die Verrechnung der finanziellen Beiträge übernimmt die IBZ resp. zti Schule.
  • Bitte verwenden Sie ausschliesslich den oben erwähnten Formularsatz, da wir für eine korrekte Rückzahlung ihre entsprechenden Angaben benötigen.
  • Wichtig!
    Basis für die Beitragszahlungen bilden ausschliesslich die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV und der darin integrierenden Anhang, dieser wird jährlich angepasst.
    Diese Regelung tritt für alle unterstützten Lehrgänge nach dem 1. August 2009 in Kraft.
    Die anschliessend aufgeführten Daten stellen lediglich einen Auszug ohne Gewähr dar. Auf die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Ihr Wohnsitzkanton einen Beitrag gemäss FSV leistet, sowie die Zahlungsfristen hat die IBZ resp. zti keinen Einfluss.
  • Die Information über die geplanten Kurse pro Schulort finden Sie unter Kursübersicht.
 
     
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